Allgemeine Geschäftsbedingung
Arbeitsbeginn:
Bei Arbeitsbeginn muss eine weisungsbefugte Person, des Auftraggebers, auf der Baustelle anwesend sein, die über Art und Umfang des Auftrages informiert ist, berechtigt ist trotz vorliegendem Angebot eventuell Änderungen vorzunehmen, aber auch über preisliche Konsequenzen informiert ist.
Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte:
Das Einmessen und Anzeichnen der Bohransatzpunkte und Sägeschnitte muss durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber muss sich vor Beginn der Arbeiten über die Anzahl und Lage von Leitungen bzw. Einbauten etc. informieren. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung.
Statik:
Durch die Bohr und Schneidearbeiten, wird die Statik des Bauteils verändert. Diese Veränderung muss vorher, bauseits abgeklärt und freigegeben werden. Sollten die Ecken, beim schneiden, aus statischen Gründen nicht überschnitten werden dürfen, müssten die Ecken mit Kernbohrungen ausgebohrt werden. Vor Beginn der Arbeiten muss auch geklärt sein, ob und welche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Strom / Wasser / Kran:
Kernbohren (220V 16A Anschluss)
Wandsäge / Bodensäge (380V 32A Anschluss)
sowie ein Fließwasseranschluss im Umkreis von 30 m sind vorausgesetzt Mehraufwand durch das Fehlen von Strom/ Wasser wird in Regie verrechnet Kran für Hebearbeiten muss bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden
Absaugen des Bohr- bzw. Sägewassers:
Muss eine eigene Arbeitskraft beigestellt werden, wird diese zusätzlich in Regie verrechnet.
Bauseits muss im Umkreis von 50 m, eine Möglichkeit, zum entlehren des Sägewassers, zur Verfügung gestellt werden. Wenn Vorkehrungen gegen Spritzwasser vorgenommen werden müssen, müssen diese vorher bekannt gegeben werden und der Mehraufwand wird in Regie + Materialkosten verrechnet. Ich übernehme für Schäden die durch im und am Bauteil abfließendes oder spritzendes Bohr- bzw. Sägewassers, verursacht werden, keine Haftung!
Abtransport / Entsorgung:
Nach Beendigung der Arbeiten durch die Fa. Bergthaller ist die Baustelle vom Auftraggeber zu reinigen, sowie die ausgebohrten Bohrkerne und ausgesägten Bauteile abzutransportieren und zu entsorgen. Auf Kundenwunsch wird dies von mir erledigt, diese Arbeiten werden in Regie + Transport und Deponiekosten verrechnet.
Regiearbeiten / Wartezeiten:
Regiestunden werden für alle Arbeiten, die nicht im normalen Umfang der Betonbohr und Sägearbeiten enthalten sind verrechnet. Wie zB. Messen, Anzeichnen, Gerüstarbeiten, Räumarbeiten ect. sowie Wartezeiten die von mir nicht verschuldet sind.